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Baustellensicherheit

Die gesetzlich verpflichtende Baustellensicherheit umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen auf dem Bau durchgeführt werden.

Baustellensicherheit: Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle

Baustellensicherheit Koordinationsaufgaben

Die Umsetzung

Im Rahmen unserer Beratung zur Baustellensicherheit unterstützen wir bauausführende Unternehmen bei allen Themen der Arbeitssicherheit speziell bei der Entwicklung einer an das jeweilige Bauvorhaben angepassten Arbeitsschutzorganisation. Das ist in der Regel auch mit den baustellenspezifischen Fragen zum Umweltschutz verbunden. Wir übernehmen Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle als Health-Safety-Environmental-Manager (HSE).

Der Nutzen

Im Hinblick auf mögliche gegenseitige Gefährdungen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ist die wesentliche Rechtsbasis die Baustellenverordnung (BauStellV). Wir übernehmen im Auftrag des Bauherrn die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) und ermitteln bereits bei der Planung der Baumaßnahmen mögliche gegenseitige Gefährdungen, wofür wir schließlich geeignete Schutzmaßnahmen errichten. Dazu zählen die Vermeidung von örtlicher Gleichzeitigkeit, besondere Baustelleneinrichtungen zur physischen Trennung von Gewerken, gemeinsam von allen Unternehmen genutzte Schutzeinrichtungen als übergeordnete Baustelleneinrichtung und die Definition von speziellen Sicherheitsstandards für besonders gefährliche Arbeiten.

Als Sicherheitskoordinator beraten wir das Planungsteam zu baulichen Sicherheitseinrichtungen und gewährleisten, dass im späteren Betrieb des Gebäudes oder Anlage notwendige Wartungs-, Instandhaltungs- und Prüftätigkeiten sicher ausgeführt werden können.

In den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreichen

Die Lösung

Während der Ausführung der Bauarbeiten stellen wir im Auftrag des Bauherrn sicher, dass die Arbeiten der verschiedenen Unternehmer entsprechend den Ergebnissen der sicherheitstechnischen Planungsaktivitäten umgesetzt werden und die am Bau beteiligten Unternehmen die grundsätzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz nach § 4 ArbSchG für ihre Tätigkeiten beachten. Ebenso gewährleisten wir, dass für auf Baustellen häufig auftretende Abweichungen vom geplanten Bauablauf dem Anspruch an ein sicheres Arbeiten entsprechende Alternativlösungen entwickelt und angewendet werden.

Ergänzend zur Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators beraten wir auch hinsichtlich der DGUV Regel 101-004 – Kontaminierte Bereiche. Kontaminierte Bereiche sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind. Wir stellen durch unsere Tätigkeit sicher, dass Unternehmen die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreichen.

Baustellensicherheit Schutzziele

Leistungen Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement

Was ist das Ziel der Arbeitssicherheit?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Er schützt sich und seine Mitarbeiter:innen vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeidet Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schafft eine Organisation, die alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiter:innen ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?

Es bestehen weitreichende Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Für Verstöße werden Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig. Ebenso kann das Erlöschen des Versicherungsschutzes der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine Folge sein.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen. Ausgehend von diesen Ergebnissen werden individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos implementiert.

Was bedeutet Baustellensicherheit?

Die Baustellensicherheit bezeichnet die Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle. Im Hinblick auf mögliche gegenseitige Gefährdungen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ist die wesentliche Rechtsbasis die Baustellenverordnung (BauStellV). Das ist in der Regel auch mit den baustellenspezifischen Fragen zum Umweltschutz verbunden.

Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften?

Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird häufig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt.

Warum ist Brandschutz notwendig?

Laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es in Deutschland im Schnitt alle drei Minuten zu einem Feuerschaden. Der Brandschutz soll der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

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