Alle 4 Jahre wieder – Energieauditpflicht für Nicht-KMUs

14. November 2018

Wichtige Ereignisse werfen ihren Schatten voraus: Für 2019 stehen schon einige Termine im Kalender. Im Juni die Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft in Frankreich zum Beispiel. Oder die Europawahl im Mai. Der 250ste Geburtstag von Alexander von Humboldt steht im August an. Aber was noch viel wichtiger ist im kommenden Jahr für alle größeren Unternehmen in Deutschland: Die Vier-Jahres-Frist für verpflichtende Energieaudits läuft ab!

Die Unternehmen, die im Jahr 2015 als Nicht-KMU galten und erstmalig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen mussten, sind im kommenden Jahr wieder an der Reihe! Spätestens im Dezember 2019 sollte dann laut Energiedienstleistungsgesetz ein Wiederholungsaudit durchgeführt worden sein.

Gehört Ihr Unternehmen auch dazu? Oder fallen Sie seit dem vergangenen Jahr vielleicht erstmals nicht mehr unter die KMU-Definition und müssen erstmalig ein Audit durchführen? Dann sichern Sie sich frühzeitig einen Termin für das Energieaudit 2019 mit einem unserer zertifizierten Energieauditoren. Erfahrungsgemäß werden die Termine zur Durchführung eines Energieaudits zum Jahresende hin immer knapper.

Alternativ können Sie ein Energiemanagementsystem in Ihrem Betrieb implementieren. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Damit Sie gut informiert sind und von den Fristen nicht überrascht werden, haben wir für Sie alles Wichtige zum Energieaudit in unserem Infopapier zum Energieaudit zusammengefasst.

Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an!


Bildquelle: Photo by Marek Piwnicki on Unsplash