
Arbeitssicherheit
Ziel der Arbeitssicherheit ist der Schutz der Gesundheit von Mitarbeiter:innen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben für Arbeitgeber:innen!
Arbeitssicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers

Die Ziele
Ziel der Arbeitssicherheit ist der Schutz der Gesundheit von Mitarbeiter:innen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Er schützt sich und seine Mitarbeiter:innen vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeidet Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schafft eine Organisation, die menschengerechte Arbeit fördert und alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiter:innen ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.
Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der Arbeitssicherheit
Der Fokus
Im Fokus unserer Beratung steht die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der Arbeitssicherheit. Damit ermitteln und beurteilen wir für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen und implementieren ausgehend von diesen Ergebnissen individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos.
Ebenso überwachen und dokumentieren wir die Integration der notwendigen Prozesse für Arbeitssicherheit und erstellen dafür entsprechende Betriebs- und Arbeitsanweisungen und Verfahrens- und Prozessbeschreibungen.
Leistungen
Zu unseren Leistungen gehören auch die Begleitung des Beschaffungs- und Prüfmanagement für Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung, das Lagermanagement für Gefahrstoffe und das Management der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Darüber hinaus übernehmen wir das Substitutionsverfahren für Gefahrstoffe und das Wissensmanagement im Sinne regelmäßiger Aus-, Fort- & Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter:innen.

Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sicherstellen

Die Umsetzung
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und stehen über diese Regelbetreuung hinaus auch für die Bewertung und Bearbeitung von Sonderthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung und Optimierung der Betriebsorganisation, die Unterstützung der Unternehmensführung in der Kommunikation mit Behörden und Unfallversicherern, die Optimierung von arbeitsschutzbezogenen Prozessen, die ergonomische Einrichtung von Arbeitsstätten, die Beurteilung möglicher psychischer Gefährdungspotenziale und die Durchführung von speziellen Unterweisungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

Leistungen Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement
FAQ – Häufig gestellte Fragen
zum Thema Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement
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