Ziel der Arbeitssicherheit ist der Schutz der Gesundheit von Mitarbeiter:innen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben für Arbeitgeber:innen!
Ziel der Arbeitssicherheit ist der Schutz der Gesundheit von Mitarbeiter:innen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Er schützt sich und seine Mitarbeiter:innen vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeidet Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schafft eine Organisation, die menschengerechte Arbeit fördert und alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiter:innen ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.
Im Fokus unserer Beratung steht die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der Arbeitssicherheit. Damit ermitteln und beurteilen wir für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen und implementieren ausgehend von diesen Ergebnissen individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos.
Ebenso überwachen und dokumentieren wir die Integration der notwendigen Prozesse für Arbeitssicherheit und erstellen dafür entsprechende Betriebs- und Arbeitsanweisungen und Verfahrens- und Prozessbeschreibungen.
Zu unseren Leistungen gehören auch die Begleitung des Beschaffungs- und Prüfmanagement für Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung, das Lagermanagement für Gefahrstoffe und das Management der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Darüber hinaus übernehmen wir das Substitutionsverfahren für Gefahrstoffe und das Wissensmanagement im Sinne regelmäßiger Aus-, Fort- & Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter:innen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und stehen über diese Regelbetreuung hinaus auch für die Bewertung und Bearbeitung von Sonderthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung und Optimierung der Betriebsorganisation, die Unterstützung der Unternehmensführung in der Kommunikation mit Behörden und Unfallversicherern, die Optimierung von arbeitsschutzbezogenen Prozessen, die ergonomische Einrichtung von Arbeitsstätten, die Beurteilung möglicher psychischer Gefährdungspotenziale und die Durchführung von speziellen Unterweisungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Er schützt sich und seine Mitarbeiter:innen vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeidet Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schafft eine Organisation, die alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiter:innen ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.
Es bestehen weitreichende Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Für Verstöße werden Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig. Ebenso kann das Erlöschen des Versicherungsschutzes der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine Folge sein.
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen. Ausgehend von diesen Ergebnissen werden individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos implementiert.
Die Baustellensicherheit bezeichnet die Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle. Im Hinblick auf mögliche gegenseitige Gefährdungen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ist die wesentliche Rechtsbasis die Baustellenverordnung (BauStellV). Das ist in der Regel auch mit den baustellenspezifischen Fragen zum Umweltschutz verbunden.
Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird häufig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt.
Laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es in Deutschland im Schnitt alle drei Minuten zu einem Feuerschaden. Der Brandschutz soll der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Wir möchten Sie gerne kennenlernen! Sagen oder schreiben Sie uns hallo! Fragen Sie uns alles! Wir geben Ihnen gerne mehr Informationen zu unseren Leistungen!