
Gefahrstoffmanagement
Das Gefahrstoffmanagement organisiert sämtliche Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Es müssen zahlreiche Vorschriften zum Schutz aller Beteiligten eingehalten werden.
Größtmöglicher Schutz ihrer Mitarbeiter vor Gefahrstoffen

Die Aufgabe
Wer in seinem Betrieb Gefahrstoffe einsetzt, muss seine Mitarbeiter vor möglichen Risiken schützen. Daher werden wir für Sie im Gefahrstoffmanagement tätig. Das ist ein wichtiger Teil unserer Arbeitsschutzberatung, denn ohne größtmöglichen Schutz vor Gefahrstoffen kann es bei den Mitarbeiter:innen zu schweren gesundheitlichen Schäden kommen. In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2005 die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb und die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Wir beraten in allen Teilbereichen des Gefahrstoffmanagements
Die Lösung
Wir beraten in allen Teilbereichen des Gefahrstoffmanagements und stellen damit sicher, dass Ihre Organisation sämtlichen Anforderungen entspricht und die Mitarbeiter:innen jederzeit bestmöglich geschützt sind. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV), die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (§ 7 GefStoffV), die Ableitung von Schutzmaßnahmen (vierter Abschnitt der GefStoffV, die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen (§§ 6 und 7 GefStoffV) und die Information und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV).


Leistungen Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement
FAQ – Häufig gestellte Fragen
zum Thema Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement
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