CSRD: Neue Regeln für die Berichterstattung über die Corporate Social Responsibility

11. August 2022
Sarah Köpfer,
Umweltwissenschaftlerin und Leitung
des Kompetenzteams Klimaschutz und
Nachhaltigkeit

Die Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht in den Startlöchern. Durch den Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission müssen ab 2024 auch viele nicht kapitalmarkt-orientierte Unternehmen über soziale und ökologische Aspekte reporten. Dabei müssen Unternehmen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens festhalten.

Nachhaltigkeit ist das herausragende Thema des 21. Jahrhunderts. Das gilt sowohl für den Klimaschutz und „saubere“ Investment als auch für gute, sozial verträgliche, eben nachhaltige Unternehmensführung. Dies wird gerne unter dem Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR) zusammengefasst. Die Corporate Social Responsibility oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht. Damit ist CSR ist ein Schlüsselbegriff der Unternehmensethik und äußert sich beispielsweise in der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Diversity- und Inklusions-Management, in der Vermeidung von Fehlverhalten durch Auditierungen und Compliance-Mechanismen und Klimarisiken oder auch in der Implementierung von Leitbildern und Verhaltenskodizes, Risikomanagement- und sogar Whistleblowing-Systemen.

CSRD: neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Wichtig: Immer öfter verlangen die Anteilseigner:innen und Stakeholder von Unternehmen eine angemessene und messbare Abbildung der Corporate Social Responsibility in der Berichterstattung. Darüber hinaus müssen auch Asset Manager im Rahmen ihrer Treuhänderpflicht solche Risiken und Chancen in ihrem Portfolio messen und bewerten. Daher ist eine professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung ein entscheidender Beitrag zum Geschäftserfolg – und wird auch politisch gefordert. Denn jetzt steht die Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Startlöchern.

Mit der neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wird die Angabe nichtfinanzieller Informationen überarbeitet und die Robustheit der Verpflichtungen der Unternehmen gewährleistet, indem folgende Neuerungen eingeführt werden:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und alle an einem geregelten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen);
  • Erfordernis einer Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • detailliertere und standardisierte Anforderungen an die Offenlegungspflichten der Unternehmen;
  • Verbesserung des Zugangs zu Informationen, indem die Veröffentlichung in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte der Unternehmen vorgeschrieben wird.

Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft soll gefördert werden

„Diese Änderungen werden die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen, divergierende nationale Standards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern“, heißt es bei der Europäischen Kommission. Und weiter: „Der Vorschlag zielt darauf ab, Lücken in den geltenden Vorschriften für die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu schließen, deren Qualität und Vergleichbarkeit bislang nicht ausreichte, um eine angemessene Berücksichtigung durch die Anleger zu ermöglichen. Diese Unzulänglichkeiten behindern den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Mit dieser Richtlinie wird die Vorreiterrolle der Europäischen Union bei der Festlegung nachhaltiger Standards bestätigt. Die Harmonisierung der Nachhaltigkeitsdaten wird durch die Festlegung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht, die von der Europäischen Kommission nach fachlicher Beratung durch die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und mehrere europäische Agenturen im Wege eines delegierten Rechtsakts angenommen werden.“

Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten von Unternehmen

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex berichtet: „Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fordert die Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten, zumindest zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Hierbei sind zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten diejenigen Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind.“

Die neue CSR-Richtlinie folgt der sogenannten doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). Das heißt, Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte verdeutlichen. In die CSRD-konforme Berichterstattung gehören daher die Nennung der Nachhaltigkeitsziele, die Beschreibung der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, eine Übersicht über die wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und zu den noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen.

Rund 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen CSRD-Berichtspflichten umsetzen

Die neue Richtlinie betrifft eine große Zahl an Unternehmen. Durch den Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive der EU-Kommission müssen ab 2024 auch nicht kapitalmarkt-orientierte Unternehmen über soziale und ökologische Aspekte reporten, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Bilanzsumme > 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Millionen Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Schätzungsweise sind von den neuen Regeln damit rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen. In Deutschland betrifft die CSRD-Richtlinie etwa 15.000 Unternehmen, die ab 2025 über das Jahr 2024 berichten müssen. Aufgrund dieser Regelungen muss ein Unternehmen mit Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 bis zum 1. April 2024 den CSR-Bericht über das Geschäftsjahr 2023 erstellen. Das bedeutet: Unternehmen, die die CSRD-Pflichten erfüllen müssen, sollten sich frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten.

Leistungen rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive

Wir von Höppner Management & Consultant unterstützen bei der Erfüllung der Corporate Sustainability Reporting Directive mit folgenden Leistungen:

  • Bestandsanalyse: Wir überprüfen, welche Bestandteile der verpflichtenden Rechtsvorschriften in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt sind und wo Verbesserungsbedarf besteht.
  • Wesentlichkeitsanalyse: Wir prüfen nichtfinanzielle Themen beziehungsweise Geschäftstätigkeiten und wesentlicher Handlungsfelder (unter Berücksichtigung offizieller Standards/Initiativen wie GRI, OECD, GHGP, SBTIs etc.); der Ausschluss unwesentlicher nichtfinanziellen Themen wird begründet dokumentiert. Auf Basis dieser Themen führen wir den „Double Materiality“-Check durch.
  • Datenmanagement: Erhebung von Leistungsindikatoren
  • Nachhaltigkeitsmanagement: Gemeinsam setzen wir die Anforderungen einer oder mehrerer Leitlinien in Ihrem Unternehmen um und bauen ein Bedarf ein Team dafür auf. 
  • Berichterstattung: Die eigentliche Berichterstattung bezieht sich auf die Ergebnisse aus dem Datenmanagement und Nachhaltigkeitsmanagement. Wir liefern leitlinienkonforme Textbausteine. 

Generell gilt: Die Nachhaltigkeits- und CSR-Performance ist ein wichtiger Faktor für sämtliche Stakeholder. Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung dieser Leistung sind grundlegende und bedeutende Variablen des Unternehmenserfolges, und nachhaltiges, sozial verträgliches Wirtschaften ist mehr denn je Stellschraube und Fokus einer zukunftsfähigen Organisation.


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