UV-Schutz für Mitarbeiter im Freien: Pflichten & Maßnahmen
Die warmen Monate bringen nicht nur angenehme Temperaturen, sondern auch eine erhöhte UV-Belastung mit sich. Für Unternehmen, deren Mitarbeiter regelmäßig im Freien tätig sind, bedeutet dies eine besondere Verantwortung. Doch viele Arbeitgeber sind sich ihren rechtlichen Verpflichtungen und der gesundheitlichen Risiken für ihre Belegschaft nicht vollständig bewusst.
Die unterschätzte Gefahr: UV-Strahlung am Arbeitsplatz
Die ultraviolette Strahlung der Sonne ist tückisch: Anders als Hitze wird sie nicht unmittelbar wahrgenommen, ihre schädigende Wirkung entfaltet sich jedoch nachhaltig. Laut aktuellen Studien des Bundesamts für Strahlenschutz zählt der durch UV-Strahlung verursachte „weiße Hautkrebs“ (aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome) zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Bei Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten, ist das Erkrankungsrisiko um das Zwei- bis Dreifache erhöht.
Betroffen sind zahlreiche Branchen:
- Baugewerbe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Straßen- und Gleisbau
- Forstwirtschaft
- Logistik und Zustelldienste
- Freizeit- und Sportanlagen
- Gastronomie (Außenbereiche)
Die WHO empfiehlt Schutzmaßnahmen ab einem UV-Index ≥ 3 zu ergreifen. Für Deutschland wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes der BAUA und des BfS ein vereinfachter UV-Stufenkalender entwickelt. Dieser zeigt, dass die UV-Belastung in den Monaten April bis September zwischen 11 und 16 Uhr am höchsten ist – genau dann, wenn viele Außenarbeiten auf Hochtouren laufen.
Rechtliche Verpflichtungen für Arbeitgeber
Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie gesetzlich in der Pflicht stehen. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3 verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten, die regelmäßig im kritischen Zeitraum im Freien tätig sind, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Diese Verpflichtung basiert auf der grundsätzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Vorsorge muss:
- Allen betroffenen Mitarbeitern aktiv angeboten werden
- Während der Arbeitszeit stattfinden
- Vom Arbeitgeber finanziert werden
- Von einem qualifizierten Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden
Unternehmen, die diese Verpflichtungen ignorieren, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch Regressforderungen von Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen, falls es zu berufsbedingten Erkrankungen kommt.
Praktische Schutzmaßnahmen implementieren
Um langfristig beim Thema UV-Schutz gut aufgestellt zu sein, ist es notwendig, ein durchdachtes und individuell auf die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnittenes Maßnahmenpaket zu erstellen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
1. Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitszeiten anpassen: Verlegen Sie intensive Außenarbeiten wenn möglich in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden.
- Schatten schaffen: Installieren Sie Sonnensegel, Zelte oder mobile Überdachungen für Arbeitsbereiche und Pausen.
- Rotation der Arbeitsplätze: Wechseln Sie zwischen Tätigkeiten im Freien und in geschützten Bereichen.
- UV-Index beachten: Integrieren Sie Warnungen basierend auf dem aktuellen UV-Index in Ihre Arbeitsplanung und verzichten Sie auf Überstunden bei sehr hohem UV-Index.
- Mittagssonne meiden: Versuchen Sie Arbeiten in der direkten Mittagssonne so gut wie möglich zu minimieren.
2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Geeignete Kleidung: Setzen Sie auf körperbedeckende Textilien mit zertifiziertem UV-Schutz – langärmlige, luftige Hemden und lange Hosen bieten optimalen Schutz bei gleichzeitigem Tragekomfort. Ergänzt durch eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz wird die exponierte Haut bestmöglich geschützt.
- Augenschutz: Verwenden Sie Sonnenschutzbrillen mit UV-Filter. Die Anforderungen an die Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Bereich sind in der DIN EN 172 festgelegt.
- Sonnenschutzmittel: Benutzen Sie Sonnenschutzcremes mit einem geeigneten Lichtschutzfaktor. Dabei sollte auf eine sachgerechte Anwendung geachtet werden (gleichmäßiger und ausreichend dicker Auftrag von 2 mg/cm²; eine zu geringe Auftragungsmenge führt zu einer deutlichen Reduzierung des Lichtschutzfaktors auf bis zu einem Drittel).
3. Schulungen und Sensibilisierung
Der beste Schutz funktioniert nur, wenn er konsequent angewendet wird. Investieren Sie in regelmäßige Schulungen, die:
- über die langfristigen Risiken von UV-Strahlung aufklären
- die korrekte Anwendung von Schutzmaßnahmen vermitteln
- die Früherkennung von Hautveränderungen thematisieren
- die Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärken
Fazit: UV-Schutz als Investition in die Zukunft
Die Implementierung eines wirksamen UV-Schutzkonzepts mag zunächst Aufwand bedeuten, zahlt sich jedoch mehrfach aus: Sie reduzieren das Risiko von Berufskrankheiten, vermeiden kostspielige Ausfallzeiten und stärken gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit. Nicht zuletzt positionieren Sie sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen, das die Gesundheit seiner Mitarbeiter ernst nimmt.
Wir von Höppner Management & Consultant GmbH unterstützen Sie als Experten für Arbeitssicherheit gezielt dabei, Ihre Beschäftigten wirksam zu schützen! Gerne helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch praktikabel im Arbeitsalltag ist. Denn letztendlich geht es darum, den Sonnenschutz so selbstverständlich zu machen wie das Tragen eines Helms auf der Baustelle – eine Routine, die Leben retten kann.
Foto von Jessica Sysengrath auf Unsplash