
Baustellensicherheit
Die gesetzlich verpflichtende Baustellensicherheit umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen auf dem Bau durchgeführt werden.
Baustellensicherheit: Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle

Die Umsetzung
Im Rahmen unserer Beratung zur Baustellensicherheit unterstützen wir bauausführende Unternehmen bei allen Themen der Arbeitssicherheit speziell bei der Entwicklung einer an das jeweilige Bauvorhaben angepassten Arbeitsschutzorganisation. Das ist in der Regel auch mit den baustellenspezifischen Fragen zum Umweltschutz verbunden. Wir übernehmen Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle als Health-Safety-Environmental-Manager (HSE).
Der Nutzen
Im Hinblick auf mögliche gegenseitige Gefährdungen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ist die wesentliche Rechtsbasis die Baustellenverordnung (BauStellV). Wir übernehmen im Auftrag des Bauherrn die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) und ermitteln bereits bei der Planung der Baumaßnahmen mögliche gegenseitige Gefährdungen, wofür wir schließlich geeignete Schutzmaßnahmen errichten. Dazu zählen die Vermeidung von örtlicher Gleichzeitigkeit, besondere Baustelleneinrichtungen zur physischen Trennung von Gewerken, gemeinsam von allen Unternehmen genutzte Schutzeinrichtungen als übergeordnete Baustelleneinrichtung und die Definition von speziellen Sicherheitsstandards für besonders gefährliche Arbeiten.
Als Sicherheitskoordinator beraten wir das Planungsteam zu baulichen Sicherheitseinrichtungen und gewährleisten, dass im späteren Betrieb des Gebäudes oder Anlage notwendige Wartungs-, Instandhaltungs- und Prüftätigkeiten sicher ausgeführt werden können.
In den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreichen
Die Lösung
Während der Ausführung der Bauarbeiten stellen wir im Auftrag des Bauherrn sicher, dass die Arbeiten der verschiedenen Unternehmer entsprechend den Ergebnissen der sicherheitstechnischen Planungsaktivitäten umgesetzt werden und die am Bau beteiligten Unternehmen die grundsätzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz nach § 4 ArbSchG für ihre Tätigkeiten beachten. Ebenso gewährleisten wir, dass für auf Baustellen häufig auftretende Abweichungen vom geplanten Bauablauf dem Anspruch an ein sicheres Arbeiten entsprechende Alternativlösungen entwickelt und angewendet werden.
Ergänzend zur Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators beraten wir auch hinsichtlich der DGUV Regel 101-004 – Kontaminierte Bereiche. Kontaminierte Bereiche sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind. Wir stellen durch unsere Tätigkeit sicher, dass Unternehmen die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreichen.


Leistungen Arbeitssicherheit / Baustellensicherheit / Brandschutz / Gefahrstoffmanagement
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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