Der Brandschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden und die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Als drittes Segment im Bereich der Arbeitssicherheit bieten wir für Architekten und Unternehmen umfassende Beratungsleistungen zum technisch-baulichen und organisatorischen Brandschutz an. Im Zusammenhang mit der Planung und behördlichen Genehmigung von Bauvorhaben nach den jeweiligen Landesbauordnungen erstellen wir Brandschutzkonzepte für die Fachplaner. Diese enthalten objektbezogen konkrete brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und sicherheitstechnische Anlagen zur Erkennung von Brandereignissen, zur Verhinderung/Verminderung der Brandausbreitung, zur Brandbekämpfung und zur Ermöglichung einer schnellen und vollständigen Evakuierung im Notfall. Ebenso führen wir alle notwendigen Nachweise zur Erfüllung baurechtlicher Brandschutzanforderungen auf Basis der Genehmigungsplanung für das Bauamt beziehungsweise den sachverständigen Brandschutzprüfer durch.
Wir untersuchen in Unternehmen auf Wunsch die betriebliche Organisation zum Brand- und Explosionsschutz und beraten bei der konkreten Umsetzung organisatorischer Maßnahmen, zum Beispiel bei der Bestellung und Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern, der Erstellung von Brandschutz- und/oder Evakuierungsordnungen und entsprechenden Aushängen (Flucht- und Rettungspläne, Alarmierungsprozesse etc.), der Bemessung und Positionierung von Feuerlöschern, der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten und der Überprüfung und Entwicklung des betrieblichen Brandschutzmanagements. Auf Wunsch des Kunden stellen wir auch einen Brandschutzbeauftragten und übernehmen sämtliche Aufgaben gemäß DGUV-Information 205-003.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Er schützt sich und seine Mitarbeiter:innen vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeidet Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schafft eine Organisation, die alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiter:innen ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können.
Es bestehen weitreichende Anforderungen in der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Leistungspflichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Für Verstöße werden Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig. Ebenso kann das Erlöschen des Versicherungsschutzes der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine Folge sein.
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen. Ausgehend von diesen Ergebnissen werden individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos implementiert.
Die Baustellensicherheit bezeichnet die Überwachungs- und innerbetriebliche Koordinationsaufgaben auf der Baustelle. Im Hinblick auf mögliche gegenseitige Gefährdungen mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ist die wesentliche Rechtsbasis die Baustellenverordnung (BauStellV). Das ist in der Regel auch mit den baustellenspezifischen Fragen zum Umweltschutz verbunden.
Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird häufig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt.
Laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es in Deutschland im Schnitt alle drei Minuten zu einem Feuerschaden. Der Brandschutz soll der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
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